Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rechnungshof kritisiert hohe Zahl von Änderungen im Steuerrecht
[i]Gesetzmäßiger Vollzug der Steuergesetze lt. Bundesrechnungshof nicht gegebenDer gesetzmäßige Vollzug der Steuergesetze bei der Veranlagung der Arbeitnehmer ist weiterhin nicht gegeben. Zu diesem Ergebnis kommt ein als Unterrichtung (17/8429) vorgelegter Bericht des Bundesrechnungshofes. Ein „kompliziertes und sich rasch wandelndes Steuerrecht” habe die Arbeit der Veranlagungsstellen und den Vollzug der Steuergesetze erheblich erschwert, heißt es darin.
So stellt der Bundesrechnungshof fest, dass vom Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung in einer früheren Untersuchung 7,5 Änderungen des Einkommensteuerrechts pro Jahr festgestellt worden seien. „Nunmehr hat sich die durchschnittliche jährliche Änderungshäufigkeit auf fast zehn Änderungen pro Jahr erhöht”, schreibt der Bundesrechnungshof. Die Beschäftigten der Finanzämter hätten neben den vielen Gesetzesänderungen zahlreiche neue Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums aufnehmen und anwenden müssen. Weiter heißt es, die Beschäftigten „mussten geschult werden und sich immer wieder auf neue Verfahren und Vordrucke einstellen”. Vereinfachungen im Steuerrecht habe es dagegen nur punktuell gegeben.
[i]Maschinelles Risikomanagement der Finanzbehörden verbesserungswürdigKritik übt der Rechnungshof auch am maschinellen Risikomanagement der Finanzämter...