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OLG München 19.09.2011 34 Wx 385/11, NWB 8/2012 S. 631

Erbrecht | Umfang einer Nachlassvollmacht

Die Auslegung einer ausdrücklich als Nachlassvollmacht bezeichneten Vollmacht kann ergeben, dass diese sich auch auf ein zum Nachlass gehörendes Grundstück erstreckt, das neben anderen aufgezählten Nachlassgegenständen nicht gesondert aufgeführt wird. Das Grundbuchamt verweigerte im Streitfall die Eintragung einer Vormerkung mit der Begründung, der vertragsgegenständliche Grundbesitz sei nicht mit aufgeführt. Aus der Urkunde ergebe sich nicht, dass sich die Vollmacht in jedem Fall auf den gesamten Nachlass beziehen solle. Nach Auffassung des Gerichts ergab die Auslegung der Nachlassvollmacht dagegen, dass durch die Verwendung des Wortes „insbesondere” im Bezug auf die genannten Nachlassgegenstände klargestellt wurde, dass die Aufzählung nicht abschließend sein sollte. Ein Nachlass als Sach...