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BFH 07.08.2000 GrS 2/99, IWB 21/2000

Einkommensteuer; | Aktivierung von Dividendenansprüchen nachgeschalteter Gesellschaften

Eine Kapitalgesellschaft, die mehrheitlich an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, kann Dividendenansprüche aus einer zum Bilanzstichtag noch nicht beschlossenen Gewinnverwendung der nachgeschalteten Gesellschaft grundsätzlich nicht aktivieren ().

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