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BFH 07.08.2000 GrS 2/99, IWB 21/2000
Einkommensteuer; | Aktivierung von Dividendenansprüchen nachgeschalteter Gesellschaften
Eine Kapitalgesellschaft, die mehrheitlich an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, kann Dividendenansprüche aus einer zum Bilanzstichtag noch nicht beschlossenen Gewinnverwendung der nachgeschalteten Gesellschaft grundsätzlich nicht aktivieren ().