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Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in § 17 EStG
Analoge Anwendung des auf Einlagefälle
[i]BMF, Schreiben vom 21. 12. 2011 NWB UAAAD-99580Abweichend von der Verwaltungsauffassung und der bisherigen Rechtsprechung des BFH hat das , 2 BvR 753/05 und 2 BvR 1738/05 (BStBl 2011 II S. 86) entschieden, dass die Absenkung der Beteiligungsgrenze von mehr als 25 % auf mindestens 10 % in § 17 Abs. 1 Satz 4 i. V. mit § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes verstößt und nichtig ist, soweit in einem Gewinn aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 17 Abs. 2 EStG Wertsteigerungen steuerlich erfasst werden, die bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am entstanden sind. Zur Anwendung der Grundsätze dieses [i]Wagner, NWB 11/2011 S. 881; Intemann, NWB 44/2010 S. 3529; ders., KSR 2/2011 S. 10Beschlusses hatte die Finanzverwaltung bereits mit (BStBl 2011 I S. 16) Stellung genommen. Unklar war jedoch bislang, ob die Grundsätze des BVerfG-Beschlusses auch anzuwenden sind, wenn betroffene Anteile nach dem in ein Betriebsvermögen eingelegt werden und von dort zu einem späteren Zeitpunkt veräußert werden. Diese Frage wird nunmehr f...