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KSR Nr. 2 vom Seite 10

Verfassungswidrige Verlängerung der Spekulationsfrist und Absenkung der Beteiligungsgrenze

Finanzverwaltung vereinfacht Anwendung der Entscheidungen des BVerfG

Jens Intemann

Das BVerfG hatte die rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze nach § 17 EStG und die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist nach § 23 EStG durch das Steuerentlastungsgesetz (StEntlG) 1999/2000/2002 teilweise für verfassungswidrig erklärt. Das BMF hat nun in zwei Schreiben geregelt, wie die Entscheidungen durch die Finanzverwaltung in der Praxis umgesetzt werden sollen.

Absenkung der Beteiligungsgrenze nach § 17 EStG

Mit dem StEntlG 1999/2000/2002 hatte der Gesetzgeber die Beteiligungsgrenze des § 17 EStG von mehr als 25 % auf mindestens 10 % abgesenkt. Die Neuregelung sollte auf alle Veräußerungsgeschäfte, die nach dem erfolgten, angewendet werden, so dass auch Beteiligungen, die nach der bei Erwerb geltenden Rechtslage als unwesentlich zu qualifizieren waren, erfasst werden. Die Neuregelung verstößt gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes, soweit in einem Veräußerungsgewinn Wertsteigerungen steuerlich erfasst werden, die bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am entstanden sind und nach der alten Rechtslage steuerfrei hätten realisiert werden können.

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