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Grunderwerbsteuer; | doppelte Anteilsvereinigung im supranationalen Konzern
(1) Bei doppelter grunderwerbsteuerlicher Anteilsvereinigung ist die für die Streitgenossenschaft der Stpfl. erforderliche Gleichartigkeit der angefochtenen Verpflichtungen zu bejahen. (2) Der Tatbestand der Anteilsvereinigung nach deutschem GrEStG kann auch durch Erwerb von ausländischen Gesellschaften im Ausland bewirkt werden; die Besteuerung verstößt nicht gegen nationales Verfassungsrecht oder gegen den EGV. (3) Die erneute Anteilsvereinigung bei einer anderen Gesellschaft ”downstream” in demselben Konzern ist nach bisheriger Rspr. ebenfalls steuerbar; die Doppelbesteuerung wird nicht durch Anrechnung beseitigt (, EFG, 696). •Hinweis: Nach der jüngeren BFH-Rspr. löst die Verstärkung einer schon bestehenden Anteilsvereinigung (sog. ”upstream”-Anteilsvereini...