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FG Baden-Württemberg 21.09.1998 1 V 28/97, IWB 14/2000

Doppelbesteuerung; | Besteuerung von Zinseinnahmen aus Griechenland

(1) In der Bundesrepublik Deutschland der unbeschränkten ESt-Pflicht unterliegende Personen müssen die aus griechischer Quelle erzielten Zinseinnahmen in Deutschland versteuern. (2) Art. VII DBA-Griechenland betrifft lediglich die Besteuerung der Zinsen in Griechenland (Quellenstaat) mit der Maßgabe, dass bis zu 10 v. H. der Quellensteuer auf die von den Zinsen erhobene deutsche Steuer anzurechnen sind (Art. XVII Abs. 2 Nr. 2a/bb DBA-Griechenland). (3) Art. VII Abs. 8 DBA-Griechenland soll gewährleisten, dass sämtliche Steuerprivilegien, die Griechenland als Quellenstaat den Abkommensberechtigten nach seinem Steuerrecht gewährt, durch die Vorschriften des Art. VII Abs. 1 bis 7 DBA-Griechenland nicht eingeschränkt werden (FG Ba-Wü., Beschl. v. - 1 V 28/97, rkr., EFG 2000, 566). •Hinweis: Der den Ausglei...