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BFH 02.11.1999 I B 163/98, IWB 12/2000
International; | Besteuerung der Einkünfte von Bediensteten des Europäischen Patentamts
Im Inland wohnhafte Bedienstete des Europäischen Patentamts sind nur mit ihren Dienstbezügen, nicht aber mit ihren darüber hinaus erzielten Einkünften unter Progressionsvorbehalt von der deutschen Einkommensteuer befreit (, BFH/NV 2000 S. 692).