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Abgabenordnung; | Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Versetzung ins Ausland
(1) Bei einem ins Ausland versetzten Arbeitnehmer begründet die Beibehaltung einer eingerichteten Wohnung im Inland eine Vermutung für das Fortbestehen eines inländischen Wohnsitzes. (2) Durch die BFH-Rspr. ist geklärt, dass auch unregelmäßige Aufenthalte in einer Wohnung zur Aufrechterhaltung des dort bestehenden Wohnsitzes führen können. (3) Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass das FG auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (, BFH/NV 2000 S. 673).