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NWB direkt Nr. 5 vom Seite 109

Änderungen bei der Vermögensbildung der Arbeitnehmer nach dem 5. VermBG

[i]Änderungen bei derVermögensbildung der ArbeitnehmerDurch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz und mehrere Äußerungen der Verwaltung in Form von Bekanntmachungen und BMF-Schreiben haben sich in jüngster Zeit verschiedene Änderungen bei der Vermögensbildung der Arbeitnehmer nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) ergeben.

Arbeitshilfe:

Der Online-Beitrag „Vermögensbildung nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz ab 2009” von Jungblut kann in der NWB Datenbank (Login unter www.nwb.de) unter der NWB DokID NWB IAAAD-19101aufgerufen werden.

Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Ausgangslage: [i]Förderung von Anlagen für Bau, Erwerb, Ausbau, Erweiterung oder Entschuldung eines WohngebäudesAnlagen für den Bau, den Erwerb, den Ausbau, die Erweiterung oder die Entschuldung eines Wohngebäudes usw. (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 des 5. VermBG) werden mit einer 9 %igen Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen von max. 470 € bei einer Einkommensgrenze von 17.900 €/35.800 € (Ledige/Verheiratete) gefördert. [i]Keine Anlage i. S. des 5. VermBG, wenn mehr als 15 Arbeitnehmer Miteigentümer werdenBereits mit (BStBl 2010 I S. 195) hatte die Verwaltung diesbezüglich das Anwendungsschreiben zum 5. VermBG vom (BStBl 2004 I S. 717), das bereits durch das (BStBl 2009 I S. 501) an die Rechtslage ab 2009 angepasst wurde, geändert. Es wurde festgelegt, dass keine Anlage im Sinne des 5. VermBG vorliegt, wenn mehr als 15 Arbeitnehmer Miteigentümer ...