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Online-Beitrag vom

Vermögensbildung nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz ab 2009

Christoph Jungblut

Ziel des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) ist es vor allem, die Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen zu stärken. Hierdurch soll die Investitionskraft der Unternehmen gestärkt werden, wodurch wiederum Arbeitsplätze geschaffen werden. Zudem soll die Motivation der Arbeitnehmer gestärkt werden, indem sie am Ergebnis ihrer Leistung und dem Erfolg des Unternehmens beteiligt sind. Außerdem sollen Arbeitnehmer sozial gesichert werden, indem sie staatlich gefördert Vermögen bilden. Die vorrangige Zielrichtung des 5. VermBG wird insbesondere durch die Änderungen durch das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz vom (BGBl 2009 I S. 451) deutlich; s. auch allgemeiner Teil der Begründung in der BT-Drucks. 16/10531 vom 13. 10. 2008.

Andere Sparformen, insbesondere das Bausparen durch Arbeitnehmer und die wohnungswirtschaftliche Verwendung, sollen ebenfalls gefördert werden. Der geringere Fördersatz und die geringere Einkommensgrenze zeigen aber deutlich, dass es die vorrangige Zielsetzung des 5. VermBG ist, die Anlage von Geldern in Vermögensbeteiligungen zu erhöhen.

Das 5. VermBG hat im Übrigen das Ziel der Umverteilung von Vermögen.

I. Allgemeines

1. Gesetzliche Regelungen/Ver...