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OFD Frankfurt/M. 13.04.2000 S 2221 A, IWB 12/2000

Einkommensteuer; | Behandlung von Vorruhestandsleistungen und steuerfreiem Arbeitslohn

Mit Rdvfg. v. - S 2221 A - 58 - St II 27 hat die OFD Frankfurt/M. zur Frage der Einbeziehung von Vorruhestandsleistungen und von steuerfreiem Arbeitslohn in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs wie folgt Stellung genommen: Vorruhestandsleistungen gehören nicht zur Bemessungsgrundlage, weil es sich um Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis und nicht um Arbeitslohn aus einer (aktiven) Beschäftigung handelt. Nicht zur Bemessungsgrundlage gehört neben den in Abschn. 106 Abs. 1 Satz 3 EStR u. a. genannten steuerfreien Lohnersatzleistungen auch steuerfreier Arbeitslohn (z. B. nach DBA, Auslandstätigkeitserlass).

[Ku]