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IWB 11/2000

Portugal; | Steueränderungen

Mit dem Haushalt für 2000 wurden insbes. folgende Steueränderungen verabschiedet: Zum wurde der allgemeine Körperschaftsteuersatz von 34 % auf 32 % gesenkt. Für mittlere Gesellschaften mit einem Jahresgewinn zwischen 30 Mio Esc und 100 Mio Esc beträgt der KSt-Satz 25 %, für kleine Gesellschaften unter einem Jahresgewinn von 30 Mio Esc soll ein vereinfachtes Besteuerungsverfahren eingeführt werden. Steuervorauszahlungen sind im Jahr 2000 in Höhe von 85 % der Vorjahressteuer zu entrichten (bisher 75 %). Repräsentationskosten und Aufwendungen für Pkw einschl. der Abschreibungen waren bisher nur zu 80 % als Betriebsausgaben abzugsfähig. Künftig können diese Kosten zwar in voller Höhe abgesetzt werden, es ist jedoch eine ”Strafsteuer” in Höhe von 7,5 % der Aufwendungen zu entrichten. Investiti...