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OFD Hannover 31.03.2000 S 1301 - 785 - StH 523, IWB 11/2000

Doppelbesteuerung; | Tätigkeit in Dänemark

Bei AN, die in Deutschland ansässig sind und in Dänemark Tätigkeiten i. S. des Art. 23 DBA ausüben, wird der ArbG so behandelt, als übe er seine Tätigkeit durch eine in Dänemark gelegene Betriebsstätte oder feste Einrichtung aus. Die insoweit an die AN gezahlten Vergütungen sind bei der Ermittlung der Einkünfte dieser Betriebsstätte oder festen Einrichtung abzuziehen; sie werden somit von dieser getragen. Hieraus folgt für die AN, dass sie mit den insoweit bezogenen Arbeitslöhnen nach Art. 15 Abs. 1 DBA ebenfalls der dänischen Besteuerung unterliegen, weil die Voraussetzungen der 183-Tage-Klausel des Art. 15 Abs. 2 DBA nicht vorliegen. Da sich das Besteuerungsrecht Dänemarks für die Arbeitslöhne aufgrund der Erweiterung des Begriffs der Betriebsstätte bzw. festen Einrichtung nach Art. 23 D...