Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
3. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 168 Inkrafttreten des Gesetzes
Die Regelung betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in seiner ursprünglichen Fassung, die am verkündet wurde und daher mit Ausnahme des § 166 Abs. 2 am in Kraft getreten ist (BGBl 61 II, 1301). Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 166 Abs. 2 a. F. (vgl. dort Rdn. 1) war bereits der ; Letzteres sollte eine möglichst frühzeitige Abwicklung und Überleitung der Organisationen ermöglichen, denen das StBerG die Rechtsgrundlage entzog bzw. auf eine neue Grundlage stellte. Das Inkrafttreten der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.