Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
3. Aufl. 2012
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§ 165 Ermächtigung
Die Ermächtigung zur textlichen Überarbeitung und Neuordnung des Gesetzes und der dazu ergangenen Durchführungsverordnungen wurde durch das 3. StBÄndG aufgenommen (1975); der Gesetzgeber verwies darauf, dies entspräche auch in anderen Rechtsbereichen üblichen S. 1175Bestimmungen (BT-Drs. 7/2852, 47). Das BMF hatte von der Ermächtigung bereits mit Bekanntmachung einer Neufassung des StBerG v. Gebrauch gemacht (BGBl 75 I, 2735). Seitdem ist das StBerG häufig geändert und auch redaktionell überarbeitet worden. Der Bedarf für eine erneute textliche Überarbeitung und eine andere Ordnung der Paragrafenfolgen wächst mit jeder Novellierung des Gesetzes.