Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 164b Gebühren

Alexander Busse (Januar 2012)

I. Allgemeines

1Die Vorschrift wurde durch das 6. StBÄndG 94 eingefügt. Zuvor enthielten die Gebührentatbestände des StBerG (z. B. §§ 16, 39 Abs. 1 und 2, 44 Abs. 8, 48 Abs. 3, 51 Abs. 1 und 2) jeweils gesonderte Fälligkeits- und Erstattungsregelungen. Die heutige Zentralisierung des kostenrechtlichen Grundprinzips in einer Norm dient damit der Gesetzesstraffung.

II. Fälligkeit, Erstattung

2Die Fälligkeitsregelung (Abs. 1) ist selbsterklärend. Vorrangiger Zweck der Erstattungsregelung (Abs. 2) ist es, dem Antragsteller einen materiellen Anreiz zu geben, wenig Erfolg versprechende Anträge zurückzunehmen und so das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen (BHStB-Pickel, § 164b Rdn. 2). Beide Absätze gelten nur, soweit Spezialregelungen keine abweichenden Bestimmungen enthalten (vgl. z. B. § 39 Abs. 1 und 2).

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