Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
3. Aufl. 2012
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§ 159 Zwangsmittel
Literatur: App, Probleme der Erzwingung von Unterlassungspflichten durch die Finanzbehörden, z. B. nach dem Steuerberatungsgesetz, DStR 1991, 262.
I. Allgemeines
1Die Vorschrift ist eines der wenigen Beispiele für eine – wenn auch sehr späte – Gesetzesvereinfachung. Sie wurde ursprünglich im Rahmen des 3. StBÄndG 75 mit zahlreichen, zehn Absätze umfassenden Ausführungsbestimmungen in das StBerG aufgenommen und sollte in Anlehnung an die entspr. Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes ( VwVG) für den Bereich des StBerG das im Steuerrecht geltende Erzwingungsverfahren (§ 202 RAO) ersetzen (BR-Drs. 588/74, 45). Nur zwei Jahre später, 1977, wurden sodann durch die AO-Reform für den dortigen Anwendungsbereich ebenfalls die Zwangsmittel eingeführt ( §§ 328 ff. AO). Da sich nach § 164a StBerG die Durchführung des Verwaltungsverfahrens in bestimmten öffentlich-rechtlichen und berufsrechtlichen Angelegenheiten nach der AO richtet, wurden im Rahmen des 4. StBÄndG (89, also 12 Jahre nach der AO-Reform) d...