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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 140 Zuwiderhandlungen gegen das Verbot

Clemens Kuhls (Januar 2012)

Literatur: Gehre, Das Berufs- und Vertretungsverbot, DStR 1966, 62.

I. Allgemeines

1Durch eine wirksame Sanktion, wie sie § 140 Abs. 1 androht, und eine effektive Überwachung, wie sie § 140 Abs. 2 vorsieht, soll die Durchsetzung des verhängten Berufs- oder Vertretungsverbots sichergestellt werden.

2Der Verstoß gegen ein solches Verbot stellt eine Berufspflichtverletzung dar, die ohnehin nach §§ 89, 90 berufsgerichtlich zu ahnden ist (vgl. § 90 Rdn. 52); § 140 Abs. 1 enthält also an sich nur eine Klarstellung (vgl. Rdn. 9).

3Die Vorschrift regelt dagegen nicht den Verstoß gegen ein rechtskräftiges, auf Ausschließung aus dem Beruf lautendes Urteil; denn mit Rechtskraft eines solchen Urteils gehört der Betroffene nicht mehr zum Kreis der Berufsangehörigen, so dass er nicht mehr berufsgerichtlich belangt werden kann.

4Es kann dann nur noch nach § 160 gegen ihn – wie gegenüber jedermann – vorgegangen werden, also nach allgemeinem Ordnungswidrigkeitenrecht.

II. Ahndung der Zuwiderhandlung

5Die Zuwiderhandlung gegen ei...

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