Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
3. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 114 Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
Literatur: Meng, Die Berufsgerichtsbarkeit der Steuerberater, StB 1986, 298; Elbs/Birke, Die Berufsgerichtsbarkeit der Steuerberater – Ein Überblick aus Verteidigersicht unter besonderer Berücksichtigung des Ausschließungsverfahrens, Stbg 2003, 373–386.
I. Amtsermittlungspflicht
1Die Staatsanwaltschaft hat wegen etwaiger Berufspflichtverletzungen des Standesangehörigen von Amts wegen zu ermitteln (§ 160 StPO, § 153). In der Regel wird sie erst auf Ersuchen einer Steuerberaterkammer, der Finanzverwaltung oder eines Geschädigten tätig. Es ist möglich, dass die Staatsanwaltschaft auch nach einem Rügeverfahren gem. §§ 81 Abs. 4 S. 3, 91 Abs. 1 tätig oder auf Antrag des betroffenen Standesangehörigen nach § 116 mit dem Ziel der Selbstreinigung eingeschaltet wird (vgl. im Einzelnen hierzu Elbs/Birke, Stbg 03, 373, 374).
2Nach Abschluss der Ermittlungen ist die Staatsanwaltschaft nach dem auch hier geltenden Legalitätsprinzip verpflichtet, eine Anschuldigungsschrift bei dem zuständigen Landgericht einzureichen, wenn hinreichender Tatverdacht besteht (§ 170 Abs. 1 StPO, § 153) und eine berufsgerich...