Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
3. Aufl. 2012
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§ 110 Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zu den Verfahren anderer Berufsgerichtsbarkeiten
Literatur: Meng, Die Berufsgerichtsbarkeit der Steuerberater, StB 1986, 296; BGHSt 49, 258: Anmerkungen WPKammer WPKMag. 2005, 48, 49; Hund, DStR 2005, 213, 216; Kurzkommentar: Römermann, EWir 2005, 449.
I. Allgemeines
1Steuerberater können gleichzeitig auch als Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Notar bestellt oder zugelassen sein. Bei der Ahndung von Berufspflichtsverletzungen stellt sich daher stets die Frage, welche berufsspezifische Gerichtsbarkeit insoweit jeweils zuständig ist. Das verfahrensrechtliche Verhältnis wird durch § 110 und durch die korrespondierenden Vorschriften § 118a BRAO, § 83a WPO und § 110 BNotO geregelt: parallel laufende Verfahren in derselben Sache bei verschiedenen Berufsgerichten sollen verhindert werden.
2Demgegenüber hat § 92 das materiell-rechtliche Verhältnis mehrfacher Ahndung durch verschiedene Berufsgerichtsbarkeiten zum Gegenstand (vgl. § 92 Rdn. 13). Die zusätzliche berufsgerichtliche Verfolgung einer bereits anderweitig geahndeten Verfehlung bei verbliebenem berufsspezifischen bzw. disziplinerem Überhang (vgl. § 92 Rdn...