Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 97 Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Bundesgerichtshof

Clemens Kuhls (Januar 2012)

Literatur: Meng, Die Berufsgerichtsbarkeit der Steuerberater, StB 1986, 303.

I. Zuständigkeit der Revisionsinstanz

1Über Revisionen gegen Urteile des Oberlandesgerichts in berufsgerichtlichen Verfahren des StBerG nach §§ 129, 130 und über sofortige Beschwerden gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts in Fällen eines vorläufigen Berufs- und Vertretungsverbots nach §§ 141 Abs. 3, 134 entscheidet der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Bundesgerichtshof. Es handelt sich dabei wie in der zweiten Instanz um einen Strafsenat.

II. Besetzung des Spruchkörpers in der Revisionsinstanz

2Außerhalb der Hauptverhandlung war der Senat nach früherem Recht mit drei Bundesrichtern, also Berufsrichtern unter Einschluss des Vorsitzenden besetzt.

3Nach dem 6. StBÄndG 94 schreibt § 97 Abs. 2 für alle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zwingend eine Beteiligung von zwei ehrenamtlichen Beisitzern neben den Berufsrichtern, dem Vorsitzenden sowie zwei Mitgliedern des Bundesgerichtshof vor, und zwar in Angleichung an und

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