Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
3. Aufl. 2012
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§ 70 Bestellung eines Praxisabwicklers
Literatur: s. Vor §§ 69–71; Goette, Anmerkung zu DStR 1997, 40; Simonsen/Leverenz, Kanzleiabwicklung, BRAK-Mitt. 1996, 17; Tauchert, Rechtsstellung, Befugnisse und Aufgaben des Abwicklers, BRAK-Mitt. 2009, 15; Tauchert/Schulze-Grönda, Verhältnis zwischen Abwickler und Insolvenzverwalter, BRAK-Mitt. 2010, 115.
I. Allgemeines
1Mit dem Erlöschen, der Rücknahme oder dem Widerruf der Bestellung als Steuerberater endet zugleich die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen (§ 45 Rdn. 2; § 46 Rdn. 5 sowie 12 ff.). Die weitergehende Erledigung der schon vorher von den Mandanten erteilten und vom früheren Berufsträger übernommenen, aber noch nicht oder nur teilweise durchgeführten Aufträge wäre daher als Verstoß gegen das Verbot der unbefugten Steuerrechtshilfe anzusehen (§ 5). In zivilrechtlicher Hinsicht wird im Zweifel die Beendigung der Mandatsverhältnisse anzunehmen sein, soweit die Bestellung durch Tod des Berufsträgers erloschen ist (§§ 613, 673, 675 BGB); in den sonstigen Fällen tritt mit dem Verlust der Bestellung...