Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
3. Aufl. 2012
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§ 69 Bestellung eines allgemeinen Vertreters
Literatur: Halaczinsky, Sechstes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes am in Kraft getreten, Stbg 1994, 349; Mittelsteiner, Das neue Berufsrecht der Steuerberater, DStR 1994, Beihefter zu Heft 37, Gilgan/Wehmeyer, Neue Berufspflicht: Bestellung eines allgemeinen Vertreters ( § 69 StBerG), Stbg 1995, 107; Reitz, Allgemeiner Vertreter, Praxisabwickler, Praxistreuhänder – Rechtsstellung, Haftung und Versicherungsschutz im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung, Stbg 1997, 552; Bundessteuerberaterkammer, Hinweise zur Bestellung eines allgemeinen Vertreters, 07/2009.
I. Allgemeines
1Wie ein Vergleich mit der für Rechtsanwälte verbindlichen Parallelvorschrift des § 53 BRAO deutlich macht, waren die bislang in § 69 getroffenen Regelungen teils unvollständig, teils unklar. Der Gesetzgeber hat diesen Mangel erkannt und im Zuge des 6. StBÄndG 94 in Anpassung an die vorerwähnten Bestimmungen aus dem anwaltlichen Berufsrecht eine detaillierte und umfassende Novellierung des bisherigen § 69 vorgenommen.
II. Pflicht zur Vertreterbestellung
2Ein ausdrückliches gesetzliches Ge...