Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
3. Aufl. 2012
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§ 57a Werbung
Die Steuerberaterordnung normiert in § 57 Abs. 1 seit jeher das Verbot berufswidriger Werbung, ohne dies aber dort weiter zu konkretisieren. § 57a wurde erst durch das 6. StBÄndG 94 als Reaktion auf die zu restriktive Berufsaufsichtspraxis zur Regelung - oder besser: zur Verdeutlichung - der Werbemöglichkeiten eingefügt. Die Kommentierung erfolgt zentral an dieser Stelle. Die Gliederung orientiert sich an der Neufassung der Berufssatzung zu „Werbung und Kundmachung„ vom (§ 9 Abs. 1 – 7 BOStB).
Literatur: Bühring, Berufswidrige Werbung, DStZ (A) 1965, 180; Jarass, Die freien Berufe zwischen Standesrecht und Kommunikationsfreiheit, NJW 1982, 1833; Kornblum, Abschied vom Werbeverbot, StB 1988, 189; Schäfer, Verfrühter Abschied vom Werbeverbot steuerberatender Berufe, StB 1988, 301; Zuck, Anwaltswerbung zwischen zulässiger Informations- und unzulässiger Mandatswerbung, NJW 1988, 528; Löwe, Werbung im künftgen Berufsrecht der Rechtsanwälte, AnwBl 1988, 545; Jähnke, Rechtliche Vorgaben einer künftigen Neuregelung des anwaltlichen Standesrechts, NJW 1988, 1888; Feuerich, Anwaltliche Werbung mit Tätigkeitsbereichen über ein Informationssystem (...