Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 16 Gebühren für die Anerkennung

Christoph Goez (Januar 2012)

Literatur: s. § 14.

1Zur Abdeckung der durch das Anerkennungsverfahren generell entstehenden Verwaltungskosten sind Gebühren für die Anerkennung vorgesehen (so auch Gehre/Koslowski, Anm. zu § 16). Diese betragen 300 €.

2Während bis zum 5. StBÄndG 90 die Gebühr in gleicher Höhe wie für das Anerkennungsverfahren von Steuerberatungsgesellschaften erhoben wurde (§ 51 a. F.), ist die dortige Gebühr, zahlbar an die Steuerberaterkammer, durch das 6. StBÄndG 94 auf 1 000 DM (heute: 500 €) angehoben worden (vgl. § 51). Die bei der Verwaltung entstehenden Kosten dürften für das Anerkennungsverfahren bei Lohnsteuerhilfevereinen zwischenzeitlich aber entsprechend hoch sein, so dass zukünftig mit einer deutlichen erneuten Anhebung gerechnet werden muss.

3Die Gebühr war bis zum 6. StBÄndG 94 für die „Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung" zu zahlen. Damit war sie erst verwirkt, wenn eine materielle Entscheidung erging; dies konnte die Anerkennung wie auch die Ablehnung der Anerkennung sein. Seit der Änderung im Jahre 1994 ist – wie im Anerkennungsverfahren bei Steuerberatungsgesells...

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