Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
3. Aufl. 2012
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§ 14 Voraussetzungen für die Anerkennung, Aufnahme der Tätigkeit
Zweiter Unterabschnitt: Anerkennung
Literatur: Völzke, Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein, DB 1975, 2389; ders., Lohnsteuerhilfevereine – Anerkennung, Tätigkeit und Aufsicht, DStZ (A) 1976, 359; Malms, Unlautere Verhaltensweisen von Lohnsteuerhilfevereinen, ZRP 1981, 11; Scholz, Unlautere Verhaltensweisen von Lohnsteuerhilfevereinen, ZRP 1981, 95; Meng, Das Vierte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, StB 1989, 217; Briza, Rechts- und wettbewerbswidrige Beitragserhebungspraxis von Lohnsteuerhilfevereinen, Stbg 1989, 417; ders., Zur Beitragserhebung von Lohnsteuerhilfevereinen, NWB F. 30, 761; Burhoff, Der rechtsfähige Verein, ; Stöcker, Konkurrenz für Steuerberater durch Verbände und sonstige Vereinigungen, DStR 2000, 656.
I. Das Anerkennungsverfahren
1Lohnsteuerhilfevereine bedürfen für ihre Tätigkeit der Anerkennung (§ 13 Abs. 3); Rechtsgrundlage für das Anerkennungsverfahren sind die §§ 14–17 und die VO zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine vom – DVLStHV – (BGBl 75 II 1906). Sprachlich wurden diese Vorschriften im Hinblick auf die geänderte Beratungsbefugnis ...