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BFH 22.09.2011 III R 73/08, NWB 3/2012 S. 170

Einkommensteuer | Vermögenswirksame Leistungen und Belegschaftsaktien im Rahmen der Grenzbetragsprüfung

Nach dem sind vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer (im Streitfall ein Kind in Berufsausbildung) anlegt (§ 2 Abs. 1 des 5. VermBG), und der geldwerte Vorteil aus dem Bezug von Belegschaftsaktien in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG) einzubeziehen. Dies gilt auch dann, wenn die vermögenswirksamen Leistungen zur Gänze vom Arbeitgeber zusätzlich zum ansonsten geschuldeten Lohn gezahlt werden (§ 10 des 5. VermBG) und der Arbeitnehmer keine eigenen Sparbeiträge leistet (§ 11 des 5. VermBG) und ein Weiterverkauf der verbilligt erworbenen Aktien (vorübergehend) gesperrt ist.

Anmerkung:

Nach dem NWB CAAAB-84736 sind Beträge, die – wie die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge oder Beiträge eines beihilfeberechtigten Kindes für eine private Krank...