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BMF 19.12.2011 IV D 4 - S 2230/11/10001, NWB 3/2012 S. 170

Einkommensteuer | Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbe

Mit Schreiben vom hat das BMF zur Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbe Stellung genommen. Mit Blick auf die zu regelnden Umsatzgrenzen und die dazu erforderlichen Aufzeichnungen sowie im Vorgriff auf eine Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien erfolgt für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, die Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbe nach Tz. II der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom (BStBl 2011 I S. 1213, 1217). Für den allmählichen Strukturwandel von der Land- und Forstwirtschaft hin zum Gewerbe beginnt der Beobachtungszeitraum von drei Jahren mit dem Wirtschaftsjahr 2012. Gleiches gilt für den allmählichen Strukturwandel vom Gewerbe hin zur Land- und Forstwirtschaft. Bei einem sofortigen Strukturwandel von der Land- und Forstwirtschaft hin zum Gewerbe beginnt der Gewe...