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IWB 9/1999

Russische Föderation; | Vermeidung der Doppelbesteuerung und Besteuerung ausländischer Unternehmen

Mit dem Änderungsgesetz v. Nr. 64-F3 zum Gesetz ”Über die Gewinnsteuer von Unternehmen und Organisationen” wurde die Methode der unilateralen Vermeidung der Doppelbesteuerung des Gewinns unbeschränkt steuerpflichtiger Unternehmen präzisiert. Die im Ausland bezahlten Steuern auf Gewinne russischer Körperschaften werden nur bis zum Betrag der ausländischen Steuer auf Einkünfte aus Quellen außerhalb Rußlands und bis auf die Höhe des auf ausländische Einkünfte entfallenden Betrags der russischen Gewinnsteuer angerechnet. Zur Beseitigung der Doppelbesteuerung ist im russischen Gewinnsteuerrecht lediglich das Anrechnungsverfahren vorgesehen. Gleichzeitig wurde das besondere Verfahren der Besteuerung ausländischer Körperschaften, die ihre Tätigkeit in Rußland ausüben, aufgehoben. Der Gewinn ausl...