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IWB Nr. 9 vom Seite 423 Fach 5 Griechenland Gr. 2 Seite 140

Übersicht über die direkten Steuern Griechenlands

von Dr. Dieter Kischel, Köln

I. Einkommensteuer

1. Allgemeines

Natürliche Personen unterliegen in Griechenland der staatlichen Einkommensteuer. Das Einkommen aus Grundvermögen wird mit einer Ergänzungssteuer belastet. Auf kommunaler Ebene werden keine weiteren Einkommensteuern erhoben.

2. Subjektive Steuerpflicht

Die Einkommensteuer wird aufgrund eines einheitlichen sowohl die Einkommen- als auch die Körperschaftsteuer umfassenden Einkommensteuergesetzbuches erhoben (Gesetz 2238/1994, FEK 151 A/). Danach ist jede natürliche Person mit Wohnsitz in Griechenland mit sämtlichen in- und ausländischen Einkünften unbeschränkt steuerpflichtig. Ein Wohnsitz in Griechenland liegt entsprechend den zivilrechtlichen Bestimmungen vor, wenn der Steuerpflichtige sich hauptsächlich und auf Dauer an einem Ort in Griechenland niedergelassen hat.

Natürliche Personen ohne Wohnsitz in Griechenland sind mit ihren inländischen Einkünften beschränkt steuerpflichtig. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten keine persönlichen und familienbezogenen Abzüge, es sei denn, sie sind Angehörige eines EU-Mitgliedstaates und erzielen mindestens 90 % ihrer weltweiten Einkünfte aus griechischen Quellen. Sie unterliegen mit ihren inländischen Einkünften de...