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Solidaritätszuschlag | Bemessungsgrundlage zur Körperschaftsteuer verfassungswidrig?
Mit hat der BFH die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 3 SolZG 1995 n. F. insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als Auszahlungen des Körperschaftsteuerguthabens gem. § 37 Abs. 5 KStG 2002 i. d. F. des SEStEG die Bemessungsgrundlage zum Solidaritätszuschlag nicht mindern und § 3 SolZG 1995 n. F. oder eine andere Vorschrift auch nicht die Festsetzung eines Anspruchs auf ein Solidaritätszuschlagguthaben anordnet.
Der BFH beanstandet, dass die Festsetzung und Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens aus der Umstellung vom Steueranrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der Bemessung des Solidaritätszuschlags völlig ausgeblendet wird. Weil der Senat keine Rechtsgrundlage für eine verfassungskonforme Gesetzesauslegung [i]Balke, NWB 41/2011 S. 3474sieht, hat er das Problem konsequenterweise dem BVerfG vorgel...