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BFH 10.08.2011 I R 39/10, NWB 49/2011 S. 4082

Solidaritätszuschlag | Bemessungsgrundlage zur Körperschaftsteuer verfassungswidrig?

Mit hat der BFH die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 3 SolZG 1995 n. F. insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als Auszahlungen des Körperschaftsteuerguthabens gem. § 37 Abs. 5 KStG 2002 i. d. F. des SEStEG die Bemessungsgrundlage zum Solidaritätszuschlag nicht mindern und § 3 SolZG 1995 n. F. oder eine andere Vorschrift auch nicht die Festsetzung eines Anspruchs auf ein Solidaritätszuschlagguthaben anordnet.

Anmerkung:

Der BFH beanstandet, dass die Festsetzung und Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens aus der Umstellung vom Steueranrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der Bemessung des Solidaritätszuschlags völlig ausgeblendet wird. Weil der Senat keine Rechtsgrundlage für eine verfassungskonforme Gesetzesauslegung [i]Balke, NWB 41/2011 S. 3474sieht, hat er das Problem konsequenterweise dem BVerfG vorgel...