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IWB Nr. 22 vom Seite 843

EuGH entscheidet zur Besteuerung von Offshore-Unternehmen in Gibraltar

Quelle: EuGH, PM v. 15.11.2011

[i]EuGH, Urteil v. 15.11.2011 - Rs. C-106/09 P und 107/09 PAm hat der EuGH seine Entscheidung in den verbundenen Rechtssachen C-106/09 P und 107/09 P veröffentlicht. Danach stellt eine Steuerregelung, die so konzipiert ist, dass Offshore-Unternehmen der Besteuerung entgehen, eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe dar ( und 107/09 P).

[i]Kombination von Lohnsummensteuer und GewerbegrundbenutzungssteuerDie streitgegenständliche Steuerregelung von Gibraltar ist u. a durch eine Kombination von Lohnsummensteuer und eine Gewerbegrundbenutzungssteuer (business property occupation tax, BPOT) als einzigen Besteuerungsgrundlagen gekennzeichnet. Daraus ergibt sich eine Besteuerung, die von der Zahl der Arbeitnehmer und der Größe der genutzten Geschäftsräume abhängt. Die Kombination dieser beiden Besteuerungsgrundlagen schließt, da andere Besteuerungsgrundlagen fehlen, von vornherein jede Besteuerung der Offshore-Unternehmen aus, da diese keine Arbeitnehmer beschäftigen und auch keine Geschäftsräume nutzen. Dieser Umstand erlaubt die Feststellung, dass diesen Unternehmen selektive Begünstigungen zugutekommen. Unter diesen Umständen hebt der Gerichtshof das anderslautende U...