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Abkommensrechtliche Ansässigkeit – eine Standortbestimmung
Unter dem Titel „Abkommensrechtliche Ansässigkeit – eine Standortbestimmung” fand am die dritte Vortragsveranstaltung der IFA-Sektion Nord in den Räumen der Handelskammer Hamburg statt. Als Referent konnte Dr. Florian Haase, Leiter der German Tax Group der internationalen Anwaltskanzlei DLA Piper UK LLP, gewonnen werden.
[i]Voraussetzungen der Ansässigkeit und DoppelbesteuerungsfälleEinleitend stellte Dr. Haase die Voraussetzungen der Ansässigkeit und ihre Bedeutung zur Regelung einer Doppelbesteuerung in Fällen mit doppeltem Wohnsitz sowie zur Regelung der Fälle, in denen sich eine Doppelbesteuerung aus der Besteuerung im Wohnsitzstaat und im Quellenstaat ergibt, vor. S. 842
Er arbeitete die Relevanz der Ansässigkeit zur Abgrenzung des persönlichen Geltungsbereiches der von Deutschland geschlossenen DBA, zur Unterscheidung zwischen Quellen- und Ansässigkeitsstaat für die Anwendung der Verteilungsnormen eines DBA (Art. 6 - 21 OECD-MA) sowie die Bedeutung der Bestimmung der Ansässigkeit des Schuldners für Zwecke der Art. 10, 11, 16 sowie ggf. 12 und 15 OECD-MA heraus.
[i]Abkommensrechtliche Relevanz auch EuropaNeben der abkommensrechtlichen Bedeutung der Ansässigkeit spielt die Frage der Ansässigkeit aber auch für die Anwendung europarechtlicher Richtlinien wie der Mutter-Tochter-Richtlinie, der Fu...