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Bilanzsteuerrecht | Restbuchwert des Altgebäudes als Herstellungskosten des neuen Gebäudes
Wird ein mit einem vermieteten Gebäude bebautes Grundstück in der Absicht in ein Betriebsvermögen eingelegt, das vorhandene Gebäude abzureißen und ein neues Geschäftshaus zu errichten, sind der Restbuchwert des Altgebäudes sowie die Abbruchkosten als Herstellungskosten des neu errichteten Gebäudes zu aktivieren.
Graumann, Aktivierung von Herstellungskosten – Die neue IDW Stellungnahme RS HFA 31, BBK 3/2011 S. 121, NWB ZAAAD-60440.
Lüdenbach, Rückbaukosten als Teil der Herstellungskosten, StuB 1/2010 S. 26, NWB DAAAD-34669.