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FG Baden-Württemberg 05.07.2011 2 K 4725/09, BBK 22/2011 S. 1070

Bilanzsteuerrecht | Restbuchwert des Altgebäudes als Herstellungskosten des neuen Gebäudes

Wird ein mit einem vermieteten Gebäude bebautes Grundstück in der Absicht in ein Betriebsvermögen eingelegt, das vorhandene Gebäude abzureißen und ein neues Geschäftshaus zu errichten, sind der Restbuchwert des Altgebäudes sowie die Abbruchkosten als Herstellungskosten des neu errichteten Gebäudes zu aktivieren.

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