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OLG Düsseldorf 09.05.2011 3 Wx 84/11, NWB 44/2011 S. 3672

Handelsrecht | Anforderungen für Haftungsausschluss bei Firmenfortführung

Im Falle einer Firmenfortführung kann durch einen zwischen Erwerber und früherem Inhaber vereinbarten und im Handelsregister eingetragenen Haftungsausschluss die dem Erwerber ansonsten drohende gesetzliche Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB für alle im Geschäftsbetrieb des früheren Inhabers begründeten Verbindlichkeiten ausgeschlossen werden. Eintragungsfähig ist ein solcher Haftungsausschluss allerdings nur dann, wenn unter Anwendung der hierzu entwickelten Grundsätze die ernsthafte Möglichkeit in Betracht kommt, dass eine Haftung wegen Firmenfortführung nach Maßgabe des § 25 Abs. 1 HGB in Betracht kommt. Dies ist der Fall, wenn eine GmbH die Geschäfte und die Firma der ursprünglichen Inhaber fortführt und hierfür unter Verwendung des gleichen Firmennamens und des im Wesentlichen gleichen Unternehmen...