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Umsatzsteuer | Verkauf von Popcorn und Nachos in Kinos
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Die Umsätze aus dem Verkauf von Nachos und Popcorn an Verkaufstheken im Eingangsbereich zu Kinosälen unterliegen als Lieferungen dem ermäßigten Steuersatz. (2) Als Dienstleistungselement ist bereitgestelltes Mobiliar des Leistenden nicht zu berücksichtigen, wenn es nicht ausschließlich dazu bestimmt ist, den Verzehr von Lebensmitteln zu erleichtern (Nachfolgeentscheidung zum , C-499/09, C-501/09, C-502/09 NWB OAAAD-75602).
Nach der Entscheidung des EuGH konnte das Urteil nicht anders ausfallen. Sehr deutlich geworden ist, dass Tische und Stühle sowie Toiletten, die ein Dritter nicht speziell für die [i]Monfort, NWB 13/2011 S. 1059Kunden des Nahrungsmittelanbieters bereitstellt, ihm nic...