Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 13 vom Seite 1059

Abgrenzung von Restaurationsleistung und Lieferung von Nahrungsmitteln

Neues vom EuGH für die Gastronomiebranche

Bertrand Monfort

[i]Monfort, NWB 12/2010 S. 886Der EuGH hat nun zu den vier Vorlagen des BFH hinsichtlich der Abgrenzung von Restaurationsleistung und Lieferung von Nahrungsmitteln für Imbiss-Unternehmen, Kinos und Partyservice-Unternehmen ohne Schlussanträge eines Generalanwalts entschieden. Während die BFH-Vorlagen die potenzielle Gefahr einer Verschärfung für die gesamte Gastronomiebranche bargen, erweist sich das EuGH-Urteil als Entwarnung und sogar teilweise als Lockerung. Zu den zugrunde liegenden Sachverhalten und den vorgelegten Rechtsfragen wird auf verwiesen. Der folgende Beitrag befasst sich ausschließlich mit der Antwort des EuGH.

I. Entscheidung des EuGH

1. Tenor

Der EuGH hat die vier Vorlagen verbunden und in einem einzigen Urteil entschieden. Aufgrund dieser Vorgehensweise musste der EuGH die verschiedenen Fragen zusammenlegen und entschied (leicht umformuliert) einheitlich wie folgt:

[i]EuGH, Urteil v. 10. 3. 2011 - Rs. C-497/09, C-499/09, C-501/09 und C-502/09 NWB OAAAD-75602 „ 1. Die Art. 5 und 6 der Sechsten Richtlinie sind dahin auszulegen, dass

  • die Abgabe frisch zubereiteter Speisen oder Nahrungsmittel zum sofortigen Verzehr an Imbisss...