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Kapitalanlagerecht | Schadensersatz für Kick-backs
Nicht nur Bankberater schulden dem Kunden Aufklärung über Provisionen (sog. Kick-backs), die sie von den Emittenten für den Verkauf von Finanzprodukten erhalten. Anderenfalls schulden sie dem Kunden ggf. Schadensersatz (hier für den Totalverlust der Beteiligung an einem geschlossenen Fonds auch wegen steuerlicher Probleme). Die Entscheidung dehnt die jüngere BGH-Rechtsprechung erstmals auf (vermeintlich) bankenunabhängige Beratungsfirmen aus. Die Beklagte war die 100 %ige Tochter einer Sparkasse. Kreditinstituten ist damit der Weg versperrt, durch Auslagerung der Beratung in scheinbar bankenunabhängige Beratungsgesellschaften die strengeren Aufklärungspflichten zu unterlaufen.