Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mietrecht | Formularmäßiger Kündigungsverzicht des Mieters als Auszubildender unwirksam
Ein formularmäßig vereinbarter Kündigungsverzicht für drei Jahre in einem Mietvertrag über eine von einem Auszubildenden an dessen Ausbildungsort angemietete Wohnung ist unwirksam. Dabei ist unerheblich, ob die Eltern selbst Vertragspartei geworden sind, wenn der Mietvertrag erkennbar (nur) zum Zwecke der Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Eine Differenzierung danach, ob der Auszubildende selbst eine Wohnung anmietet oder aber seine Eltern für ihn, wäre angesichts der identischen Interessenlage nicht sachgerecht.
Im Ergebnis ebenso hat der BGH unter Hinweis auf die dem Vermieter bekannte Zweckbindung im Fall der Anmietung eines möblierten Zimmers in einem Wohnheim durch einen Studenten entschieden ( NWB ZAAAD-29936).