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BBK Nr. 3 vom Seite 143 Fach 15 Seite 1067

Nachbesserungen bei den ertragsteuerlichen Regelungen des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform

von Oberregierungsrat Dieter Grützner, Münster

Rechtsgrundlagen: § 52 EStG, § 54 KStG, § 27 UmwStG jeweils i. d. F. des Gesetzes zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung v. (BGBl I S. 3121).

 

In BBK F. 15 S. 1055 ff. sind die ertragsteuerlichen Regelungen des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. (BGBl I S. 2590, BStBl I S. 928) dargestellt worden. Der Kritik an den Inkrafttretensregelungen hat der Gesetzgeber mit dem Ersten Gesetz zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung v. (BGBl I S. 3121) in dem nachfolgend dargestellten Umfang Rechnung getragen.

I. Wegfall der Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen

Die Vorschrift des § 3 Nr. 66 EStG, wonach Erhöhungen des Betriebsvermögens, die dadurch entstehen, daß Schulden zum Zweck der Sanierung erlassen werden, steuerfrei zu belassen sind, war ursprünglich letztmals auf Erhöhungen des Betriebsvermögens anzuwenden, die in dem Wirtschaftsjahr entstehen, das vor dem endet. Nach der nunmehr maßgebenden Regelung des § 52 Abs. 2i EStG ist die Geltungsdauer dieser Vorschrift um ein Jahr verlängert worden. Sie ist nunmehr letztmals auf Erhöhungen des Betriebsvermögens anzuwenden, die in dem Wirtschaftsjahr entstehen, das vor dem endet....