Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bilanzierung | Keine Rückstellung für eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses
§ 249 HGB erfasst nur am Bilanzstichtag sicher oder wahrscheinlich bestehende Verpflichtungen gegenüber anderen (sog. Außenverpflichtung). Innenverpflichtungen, die sich ein Kaufmann selbst auferlegt hat, werden davon nicht erfasst. Ein Kaufmann darf keine Rückstellung bilden, wenn er gesetzlich nicht verpflichtet ist, seine Jahresabschlüsse prüfen zu lassen, sondern diese freiwillig prüft. Rückstellungen (allgemein)
infoCenter, Rückstellungen (allgemein), NWB EAAAD-82019.
infoCenter, Rückstellungen in der Handelsbilanz, NWB JAAAD-82026.
infoCenter, Rückstellungen in der Steuerbilanz, NWB SAAAD-82733.