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NWB Nr. 37 vom Seite 3093

GOI-Grundsätze der Insolvenzverwalter (VID)

Die im Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands e. V. (VID) zusammengeschlossenen Insolvenzverwalter haben bereits Ende 2006 für ihre Mitglieder verbindliche Berufsgrundsätze beschlossen. Mit den „Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung” (GOI) bestehen zugleich Qualitätsstandards der Berufsausübung. [i]www.vid.de/vid/inhalt/goi-grundsaetze-insolvenzverwaltungDiese Grundsätze sind zuletzt am überarbeitet worden und können im Internet nachgelesen werden.

Die GOI sind aus Sicht des VID ein „unverzichtbarer Mindeststandard für alle Insolvenzverwalter” – er beansprucht damit Geltung über den Kreis der 457 Mitglieder hinaus. So hat das IQS Institut für Qualität und Standards in der Insolvenzabwicklung das InsO 9001:2010 Zertifikat um die Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) erweitert. Verwalter mit InsO 9001-Zertifizierung ab dem erbringen damit den Nachweis der vollständig umgesetzten Qualitätskriterien des VID.