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NWB Nr. 37 vom Seite 3093

Gesetzesvorhaben zur Geldwäscheprävention

Die Bundesregierung hat neue Maßnahmen gegen die Geldwäsche ins Auge gefasst. Dazu hat sie am den Entwurf eines Gesetzes zur Geldwäscheprävention (BT-Drucks. 17/6804) vorgelegt.

[i]www.fatf-gafi.orgDas Vorhaben geht auf Empfehlungen der „Financial Action Force on Money Laundering” (FATF) zurück; dies ist eine 1989 noch im Rahmen der G 7 gegründete unabhängige zwischenstaatliche Organisation im Rahmen der OECD zur Bekämpfung der Geldwäsche. Die Standards sind für Deutschland als Mitglied, nicht aber international-rechtlich, bindend. Die Bundesregierung sieht jedoch in der Nichtumsetzung der Vorgaben einen Reputationsverlust für den Wirtschaftsstandort Deutschland, zumal ein FATF-Bericht vom Februar 2010 Deutschland Defizite im Bereich der Geldwäscheprävention vorhält.

[i]Neue Pflichten u. a. für SteuerberaterDie Änderungen sollen neue Sorgfalts- und Meldepflichten begründen. Es ist die Ausweitung bestimmter bislang bankspezifischer Pflichten auf den „Nichtfinanzsektor” geplant. Dies betrifft namentlich Immobilienmakler, Steuerberater und Rechtsanwälte, aber auch generell Personen, die gewerblich mit Gütern handeln, deren Mitwirkung an komplexen steuerschädlichen Transaktionen und Geschäftsbezieh...