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LAG Hessen 18.01.2011 12 Sa 522/10, NWB 36/2011 S. 3009

Arbeitsrecht | Kündigung wegen wiederholt unterlassener Krankmeldung trotz Abmahnung

Verletzt ein Arbeitnehmer trotz mehrfacher Abmahnung wiederholt seine Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit, ist seine ordentliche Kündigung gerechtfertigt. Die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz). Der Arbeitgeber hatte den Kläger bereits in den Vorjahren mehrfach schriftlich ermahnt, eine Erkrankung unverzüglich – möglichst noch vor Dienstbeginn – anzuzeigen, damit das betriebliche Personal anderweitig disponiert werden könne. In der Folge hatte [i] Zu Krankenrückkehrgesprächen s. Hold/Kleinsorge, NWB 21/2010 S. 1692er den Kläger viermal wegen verspätete Krankmeldung in zwei Jahren abgemahnt. Allerdings arbeitete der Kläger in der Flugzeuginnenreinigung; dieser Service hat besonders enge zeitliche Vorgaben für die Beschäftigten.