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Mahlzeiten während einer Auswärtstätigkeit: Neues aus der Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung hatte mit Kurzinformation der (Kurzinformation USt 4/2011 NWB MAAAD-61785) zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Mahlzeitengestellungen im Rahmen einer Auswärtstätigkeit an einen Arbeitnehmer Stellung genommen und in der Praxis für ein hohes Maß an Verunsicherung gesorgt. Bei einer durch den Arbeitgeber veranlassten Frühstücksgestellung liegt nach der Verwaltungsauffassung (A 1.8 Abs. 13 Satz 2 UStAE) keine unentgeltliche Wertabgabe an den Arbeitnehmer vor, wenn der Arbeitgeber
die Frühstückskosten in voller Höhe getragen hat oder
dem Arbeitnehmer die verauslagten Kosten in voller Höhe oder unter Einbehalt des amtlichen Sachbezugswerts (Wert für das Frühstück 2011: 1,57 €) erstattet hat.
Ein Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer liegt insoweit nicht vor.
Kürzt der Arbeitgeber die Reisekostenvergütung jedoch um einen höheren als den amtlichen Sachbezugswert, sollte bei der Frühstücksgestellung von einer gegen Entgelt ausgeführten sonstigen Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer auszugehen sein. Durch eine Überarbeitung der Kurzinformation der OFD Rheinland (Kurzinformation USt 4/2011 vom , geändert am...