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Dienstwagen | Oldtimer als Liebhaberei
Ein mit der 1 %-Regel versteuerter Oldtimer kann kein gewillkürtes Betriebsvermögen darstellen, wenn die Reparaturkosten gegenüber dem historisch niedrigen Anschaffungspreis so erheblich ins Gewicht fallen, dass die betriebliche Nutzung keinen bedeutsamen Umfang hat. Es handelt sich um steuerlich unbeachtliche Liebhaberei.