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FG Saarland 21.06.2011 1 K 1196/08, BBK 15/2011 S. 708

Lohn und Gehalt | Unterschlagung kein Arbeitslohn

Zahlt ein für den Personalbereich zuständiger Arbeitnehmer über mehrere Jahre überhöhte Geldbeträge an sich selbst aus und fälscht hierfür Lohndaten, handelt es sich nicht um Arbeitslohn. Es liegt kein tatsächlicher oder potenzieller Willen des Arbeitgebers vor, Lohn zu zahlen.

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