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Einkommensteuer | Nachträgliche Schuldzinsen bei Vermietungseinkünften
Laut bestehen ernstliche Zweifel, ob nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung weiterhin nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Der BFH hat zwar bisher einen Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung abgelehnt, wenn diese nach Veräußerung des Vermietungsobjekts angefallen sind, und zwar auch dann, wenn diese deswegen entstanden sind, weil der Veräußerungserlös nicht zur Tilgung der zur Finanzierung aufgenommenen Darlehen ausgereicht hat (, BStBl 1992 II S. 289). 2010 hat der BFH jedoch in Einschränkung seiner bis dahin bestehenden Rechtsprechung entschieden, dass Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltene...BStBl 2010 II S. 787