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NWB BB 8/2011 S. 230

Vorsteuerabzug: Ordnungsmäßigkeit der Rechnung

Sollte in einer Rechnung die Rechtsform des Leistungsempfängers unzutreffend genannt sein und trotz einer verkürzten Namensangabe des Leistungsempfängers eine Verwechslung mit einer anderen (juristischen) Person nicht ausgeschlossen sein, so genügt diese Rechnung nicht den Voraussetzungen des § 15 UStG (vgl. , NWB AAAAD-82898). Dies soll nach Ansicht des Gerichts selbst dann gelten, wenn der Rechnungsaussteller den entsprechenden Umsatzsteuerbetrag an das Finanzamt abgeführt hat. Hintergrund: Im Umsatzsteuerrecht gilt eine formale Betrachtungsweise, so dass beispielsweise auch der Vorwurf einer Umsatzsteuerhinterziehung durch eine unzutreffende Vorsteueranmeldung nicht dadurch ausgeräumt werden kann, dass auf die Umsatzsteue...